Hausnotruf mit Pflegegrad: Zuschuss der Pflegekasse beantragen

Der Hausnotruf zählt zu den Pflegehilfsmitteln. Ab Pflegegrad 1 übernimmt die Pflegekasse bis zu 27 € pro Monat – 324 € pro Jahr. Wir erklären die Voraussetzungen, den Antragsweg und was Sie beachten müssen.

  • Zuschuss ab Pflegegrad 1 möglich – auch bei Pflegegrad 2 bis 5
  • Bis zu 27 € pro Monat bzw. 324 € pro Jahr von der Pflegekasse
  • Antrag stellt in der Regel der Hausnotruf-Anbieter für Sie
  • Bearbeitung dauert meist zwei bis vier Wochen

Voraussetzungen für den Zuschuss

  • Anerkannter Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 1)
  • Die Person lebt überwiegend allein oder ist zeitweise unbeaufsichtigt
  • Es besteht ein erhöhtes Risiko für Notfälle, etwa Sturzgefahr oder Vorerkrankungen
  • Das Gerät wird über einen zugelassenen Anbieter mit Leitstellenanbindung bezogen

So läuft der Antrag Schritt für Schritt

SchrittWas passiertWer übernimmt es
1. Bedarf klärenWohnsituation, Pflegegrad und Risiko werden erfasstBeratung / MeinDaheim
2. Anbieter wählenPassendes Paket und Leitstelle auswählenGemeinsam mit Ihnen
3. Antrag stellenFormular an die Pflegekasse übermittelnAnbieter bzw. MeinDaheim
4. BewilligungPflegekasse bestätigt die KostenübernahmePflegekasse
5. EinrichtungGerät wird geliefert und angeschlossenAnbieter, meist in 2–3 Werktagen

Noch kein Pflegegrad vorhanden?

Auch dann ist ein Hausnotruf sofort möglich – Sie tragen zunächst die Kosten selbst. Parallel können Sie einen Pflegegrad beantragen. Wird er anerkannt, greift der Zuschuss ab dem Bewilligungszeitpunkt.

Häufige Fragen

Zuschuss prüfen lassen – kostenlos

Wir prüfen, ob der Zuschuss in Ihrem Fall greift, und übernehmen den Antrag bei der Pflegekasse für Sie.

Schritt 1 von 4

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